Mulderadweg Querung der B 283 durch Unterführung in Eibenstock OT Wolfsgrün - Erlangung Baurecht
24.02.2023
Nachdem der 1. Bauabschnitt des Mulderadweges Aue-Eibenstock/OT Wolfsgrün (Planfeststellungsbeschlusses der Landesdirektion Sachsen/Chemnitz, Akz.: 32-0513.26/2/271, vom 6. Oktober 2009) 2013 eröffnet wurde, laufen seither die Planungen mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr Chemnitz (LASuV) für den 2. Bauabschnitt - die Weiterführung des „Mulderadweges“ in den Abschnitten Eibenstock/OT Wolfsgrün nach Schönheide. Mit Plangenehmigung der Landesdirektion Sachsen/Chemnitz, Akz.: 32-0522/1327/16, vom 6. Dezember 2021 wurde auch für diesen Abschnitt Baurecht erlangt.
Gemäß der Ausführungsplanung ist am Kreuzungspunkt von B 283 und Radweg geplant, das Unterführungsbauwerk als geschlossener Stahlbetonrahmen in Fertigteilbauweise auszuführen. Beidseitig des Unterführungsbauwerkes muss jeweils ein Rampenbauwerk errichtet werden.
Der aus Richtung Aue kommende Radweg wird ca. 35m vor dem Kreuzungspunkt zurB 283 mit 10% Längsgefälle tiefer geführt. Die Errichtung des für die Unterführung notwendigen ostseitigen Rampenbauwerkes zieht somit eine Änderung des Bauendes des bereits 2009 planfestgestellten Radweges Aue-Wolfsgrün (ca. 35m) nach sich. (Planfeststellungsbeschlusses der Landesdirektion Chemnitz, Akz.: 32-0513.26/2/271, vom 6. Oktober 2009)
Der aus Richtung Neidhardtsthal kommende Radweg wird ebenfalls ca. 35m vor dem Kreuzungspunkt zur B 283 mit 10% Längsgefälle tiefer geführt. Die Errichtung des für die Unterführung notwendigen westseitigen Rampenbauwerkes zieht somit eine Änderung des Bauanfangs des bereits 2021 plangenehmigten Radweges Wolfsgrün-Eibenstock (ca. 35m) nach sich. (Plangenehmigung der Landesdirektion Sachsen, Akz.: 32-0522/1327/16 v. 06. Dezember 2021)
Um Baurecht für die Unterführung einschließlich der beidseitigen Rampenbauwerke zu erlangen, muss die Landesdirektion Sachsen, Chemnitz die Genehmigung zur Änderung vorgenannter bereits planfestgestellten und plangenehmigten Beschlüsse erteilen.
Unter Abänderung der Plangenehmigung der Landesdirektion Sachsen, Akz.: 32-0522/1327/16, vom 6. Dezember 2021 „Radweg Wolfsgrün – Eibenstock“ und unter Abänderung des Planfeststellungsbeschlusses der Landesdirektion Chemnitz, Akz.: 32-0513.26/2/271, vom 6. Oktober 2009 „Ausbau Muldentalradwanderweg Aue – Wolfsgrün“ wurde dem Zweckverband „Muldentalradweg“ die Plangenehmigung für das Vorhaben: B 283 – Radwegunterführung Eibenstock Ortslage Wolfsgrün am 23.02.2023 erteilt. (Plangenehmigung der Landesdirektion Sachsen, Akz.:32-0522/1469/16, vom 23.02.2023)
ZV "Muldentalradweg"